AGB

Stand: 19.09.2022

 

1) Geschäftsgegenstand

Unsere Tätigkeit umfasst die Vermittlung und/oder den Nachweis von Grundstücken, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Die Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen der Eigentümer oder Dritter, die Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) erteilt wurden. Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für die Richtig-/Vollständigkeit kann Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) aus diesem Grunde jedoch keine Haftung übernehmen.

 

2) Zustandekommen eines Maklervertrages

Ein Auftrag für den Verkauf einer Immobilie bedarf, ab dem 23.12.2020, nach dem neuen Gesetz zur Teilung der Provision, der Schriftform.

Im Bereich der Vermietung bedarf der Auftrag keiner bestimmten Form, sondern kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns durchgeführten Besichtigungsterminen genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages, für den diese Geschäftsbedingungen als vereinbart gelten

 

3) Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies spätestens innerhalb von fünf Werktagen Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) mitzuteilen, und zwar schriftlich. Wenn keine Mitteilung erfolgt, gehen wir davon aus, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

 

4) Grundbucheinsicht/behördliche Akten
Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) wird vom Auftraggeber bevollmächtigt, sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis drei Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

 

5) Sorgfaltspflichten
Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, die Aufträge mit der größtmöglichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und wird alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen von Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) streng vertraulich zu behandeln. Wenn ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen erlangt, oder auch nur die Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklerprovision zu bezahlen, ohne Schadensnachweis unsererseits.

 

6) Entstehung des Provisionsanspruches
Der Provisionsanspruch entsteht, wie unter 2) formuliert.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

 

7) Provisionen

Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
a.) Bei Verkäufen an gewerbliche Kunden:
Im In- und Ausland für den Verkäufer 1,19% und für den Käufer 3,57% vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer vom notariellen Kaufpreis.

b.) Bei Verkäufen an private Kunden:

Im In- und Ausland für den Verkäufer und dem Käufer jeweils 2,38% vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer vom notariellen Kaufpreis.
b.) Bei Miet-/Pachtverträgen für Gewerbeimmobilien jeweils bezogen auf die Bruttomiete abzüglich Energiekosten, 2,38 Monatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, zu zahlen vom Mieter/Pächter.
c.) Bei Wohnraumvermietung 2,38 Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer, zu zahlen vom Vermieter
Ausnahme: Der Wohnungssuchende gibt den Auftrag für das Suchen eines geeigneten Objektes und der Makler ist hierbei erfolgreich, so trägt der Wohnungssuchende(Besteller) die Kosten in Höhe von 2,38 Nettokaltmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
d.) Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
e.) Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

8) Aufwendungsersatz
Wenn kein Vertragsabschluss zustande gekommen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) die in Erfüllung des Auftrages entstandenen Aufwendungen für Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten zu erstatten.
Die Kosten der Onlineanzeigen werde nach den jeweils aktuellen Preislisten Einzelanzeigen für Makler der jeweiligen Anbieter berechnet
Die Fahrtkosten werden mit 39 Cent je gefahrenen Km abgerechnet, der Zeitaufwand mit € 49,- je angefangene Stunde, beide Beträge inklusive 19% Mehrwertsteuer.

 

9) Zustandekommen eines Miet-/Kaufvertrages
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklerprovision von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umgehend bekannt zu geben.

 

10) Objektangaben
a.) Das Immobilienangebot von Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) inklusive den von ihr erstelltem Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Angaben gefertigt worden.
b.) Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, sie wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) daher nicht übernehmen.
c.) Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

 

11) Schadensersatzanspruch
Schadensersatzansprüche sind Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) gegenüber, mit Ausnahme von nachgewiesenem grob fahrlässigem Handeln, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend und ein Zwischenverkauf ist vorbehalten.

 

12) Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt)
beträgt 3 Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung
auslösende Handlung begangen wurde ist. Wenn die gesetzlichen Verjährungsregelungen
im Einzelfall für Immobilien & Handwerkerservice Posch UG (haftungsbeschränkt) zu einer kürzeren Verjährung führen würde, gelten diese.

 

13) Gerichtsstand
Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Mühldorf am Inn als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt ebenfalls dann, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.

 

14) Schriftformerfordernis/Nebenabreden
Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformerfordernis.

 

15) Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.

Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten ersatzweise ebenfalls Bestimmungen als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck dieser AGB entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

 

 

Die AGB von Immobilien & Handwerkerservice Posch UG(haftungsbeschränkt) haben gesamt 2 Seiten

 

*Ende der AGB*